Psychotherapie

Grundversicherung: Falls Sie ein ärztliche Anordnung für Psychotherapie haben, werden die Therapiekosten exkl. Selbstbehalt von der Krankenkasse übernommen. Sprechen Sie darüber am Besten mit Ihrem Kinder- oder Hausarzt/Ihrer Kinder-oder Hausärztin. 


Invalidenversicherung: Falls Ihr Kind oder Jugendlicher/Jugendliche (bis zum 20. Lebensjahr) bei der Invalidenversicherung (IV) angemeldet ist und eine ärztliche Anordnung für Psychotherapie vorliegt, kann über die IV abgerechnet werden.


Selbstzahler: Sie dürfen die Kosten auch selber übernehmen. Dafür benötigen Sie keine ärztliche Anordnung für Psychotherapie und keine Diagnose. Der Tarif für Selbstzahler*innen beträgt Fr.170.-/60Minuten (inkl. 10 Minuten Vor- und Nachbearbeitungszeit). Zusätzliches wie Telefonate, Mail, Berichte usw. werden nach Aufwand verrechnet.


Elternberatung

Die Elternberatung ist keine von der Krankenkasse anerkannte Leistung. Die Kosten betragen Fr. 170.-/60 Minuten.


Ich bitte um Verständnis, dass Termine welche nicht 24h im Voraus abgesagt werden in Rechnung gestellt werden.